Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
ovofit Eiprodukte GmbH
St. Lorenz 4
D-84494 Neumarkt-St. Veit
Vertreten durch:
Margit Kurz-Rothmaier und Marc Basset
Web
www.ovofit.de
www.ovofit-eiprodukte.de
www.eierprodukte.de
www.rothmaier.de
Eintrag im Handelsregister
Eintrag im Handelsregister.
Registergericht: Traunstein
Registernummer: HRB 32331
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 363800149
Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung
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Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an uns unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Die Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten gelten für uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Übrigen gelten die im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie bei internationalen Verträgen die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris.
2. Bestellungen
Für uns sind nur schriftliche Bestellungen verbindlich. Eine abweichende Annahme unserer Bestellung durch den Lieferanten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Abrechnung
Vereinbarte Preise sind Festpreise. Rechnungen sind in der in unserer Bestellung angegebenen Währung auszustellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, begleichen wir Rechnungen netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung oder Leistung und nach Eingang der Rechnung. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an die ovofit Eiprodukte GmbH, St. Lorenz 4, 84494 Neumarkt-St. Veit, zu senden. Die Rechnungsnummer ist auf der Rechnung anzugeben. Wir sind berechtigt, die Forderungen des Lieferanten gegen uns mit unseren Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten zu verrechnen.
4. Lieferung, Liefertermin und Lieferverzug
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist verbindlich. Als Liefertermin gilt der Tag des Wareneingangs bei uns. Kann der Lieferant den verbindlichen Liefertermin nicht einhalten, ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns einen neuen verbindlichen Liefertermin mitzuteilen. Die Kosten für die Verlängerung der Lieferfrist und die nachträglichen Nachbesserungen gehen zu Lasten des Lieferanten.
5. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, geht die Gefahr mit der Lieferung der Ware an den vereinbarten Empfangsort auf uns über.
6. Qualität, Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
Der Lieferant gewährleistet, dass seine Lieferungen und Leistungen den gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen, den vereinbarten Spezifikationen und den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen und frei von Mängeln sind. Weicht der tatsächliche Zustand der Ware vom vereinbarten Zustand ab, ist die Lieferung mangelhaft. Mängel, insbesondere Abweichungen in Qualität und Menge, werden von ovofit unverzüglich gerügt. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sowie bei sonstigen Vertragsverletzungen stehen uns folgende Rechte zu: Der Lieferant haftet gegenüber ovofit für alle Schäden, die infolge einer mangelhaften Lieferung entstehen, auch wenn er die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware nicht zu vertreten hat. Der Lieferant haftet zudem für alle Schäden, die ovofit dadurch entstehen, dass ohne sein Verschulden eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wird. Die Mängelhaftung des Lieferanten wird durch die Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder durch die Genehmigung von Mustern oder Proben, die von ovofit vorgelegt wurden, nicht berührt. Der Lieferant stellt ovofit von Ansprüchen aus der Herstellerhaftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz frei. Bei fortlaufenden Lieferverträgen kann ovofit vom gesamten Auftrag zurücktreten, wenn mindestens zwei Lieferungen ganz oder teilweise fehlerhaft ausgeführt wurden. Der Lieferant verpflichtet sich, alle zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Qualität der Ware erforderlichen Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren. Dies umfasst auch Wareneingangskontrollen beim Lieferanten. Soweit dies branchenüblich ist, hat der Lieferant zudem genetische Kontrollen durchzuführen.
Für den Fall, dass ovofit von einem seiner Kunden aufgefordert wird, die durch Verbraucherschutzmaßnahmen (z. B. Produktrückruf) entstandenen Kosten zu tragen, ist ovofit berechtigt, seinem Lieferanten einen entsprechenden Anteil dieser Kosten in Abhängigkeit von der Anzahl der beteiligten Parteien in Rechnung zu stellen, auch wenn sich die Maßnahme später als unbegründet herausstellt oder keine Qualitätsabweichung der Ware vorliegt.
7. Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Sicherheit
Der Lieferant ist verpflichtet, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Transport- und Anlagensicherheit einzuhalten. Verstößt der Lieferant trotz vorheriger Abmahnung gegen die vorgenannten Vorschriften, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Der Lieferant akzeptiert eine entsprechende Überprüfung durch uns (mittels Fragebogen, ggf. Audit).
8. Produkt- oder Prozessänderungen
Lieferanten, mit denen wir dauerhafte Geschäftsbeziehungen unterhalten, sind verpflichtet, uns frühzeitig zu informieren, wenn sie beabsichtigen, Änderungen an den Spezifikationen der von uns bezogenen Produkte vorzunehmen.
9. Ausführungsunterlagen
Der Lieferant darf die von uns zur Herstellung des Liefergegenstandes zur Verfügung gestellten Rezepturen nicht für Zwecke außerhalb des Vertragsrahmens verwenden, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen hat der Lieferant die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Formen, Werkzeuge, Druckschablonen usw., die uns in Rechnung gestellt werden, gehen mit der Bezahlung in unser Eigentum über; sie sind vom Lieferanten für uns unentgeltlich zu verwahren und zu versichern und auf Verlangen an uns zurückzugeben.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung der bestellten Waren keine gewerblichen Schutzrechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden. Sollten Dritte dennoch berechtigte Ansprüche gegen ovofit geltend machen, trägt der Lieferant alle ovofit entstandenen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten).
11. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Die Verträge unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn.
AGB´s
Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen der ovofit Eiprodukte GmbH – im Folgenden „ovofit“ genannt – und dem Käufer, auch wenn abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die hiermit ausdrücklich zurückgewiesen werden, nicht widersprochen wird.
2. Angebote, Bestellungen
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und können widerrufen werden, solange die bei ovofit als Antwort auf die Angebote aufgegebenen Bestellungen nicht von dieser bestätigt wurden.
2.2. Bei ovofit erteilte Bestellungen können nur mit Zustimmung von ovofit und zu den von ovofit festgelegten Bedingungen geändert oder storniert werden.
3. Lieferung, Gefahr, Haftung
3.1. Lieferoptionen ovofit behält sich ausdrücklich vor. Für die rechtzeitige Ankunft der Sendung wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
3.2. Bei Erhalt der Ware prüft der Kunde die Vollständigkeit und den Zustand der gelieferten Ware. Etwaige Mängel sind unverzüglich bei der Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken.
3.3. Verluste aufgrund höherer Gewalt, Streiks und aller sonstigen unvorhersehbaren Ereignisse in der Produktion und Lieferung gelten als höhere Gewalt, für die ovofit keine Haftung übernimmt.
3.4. Die Geltendmachung von Reklamationen berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung der Rechnung aufzuschieben.
3.5. Reklamierte Ware ist – sofern nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich an ovofit zurückzusenden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung Eigentum von ovofit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ovofit berechtigt, die gelieferte Ware, wo immer sie sich befindet, zurückzunehmen. Der Käufer tritt ovofit alle Forderungen ab, die ihm aus dem Verkauf der Ware in Höhe der ausstehenden Rechnungsbeträge zustehen oder zustehen werden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Zahlungen sind ohne Abzug und – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu leisten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und von ovofit bestätigt. ovofit behält sich das Recht vor, Sicherheiten in Form einer Kaution oder einer Bankbürgschaft zu verlangen.
5.2. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde in Verzug, auch ohne Einleitung eines Mahnverfahrens. Darüber hinaus werden in diesem Fall alle anderen ausstehenden Beträge sofort fällig, und ovofit ist zudem berechtigt, alle noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträge zu kündigen.
5.3. Der Käufer schuldet ovofit automatisch die üblichen Bankzinsen ab dem Tag des Verzugs, ohne dass der gesetzliche Anspruch auf sofortige Zahlung entfällt.
6. Transportverpackungen
6.1. Verpackungen wie Euro-Trays, Behälter, Euro- und Kunststoffpaletten bleiben Eigentum von ovofit.
6.2. Kosten für die Reparatur stark verschmutzter oder beschädigter zurückgesandter Transportverpackungen werden dem Käufer gemäß den Angaben auf dem Palettenfrachtbrief in Rechnung gestellt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz von ovofit. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Mühldorf a. Inn.
Quellenangaben zu den verwendeten Bildern
Sofern nachstehend nicht anders angegeben, liegen alle Bildrechte bei Agentur Haberland & Ovofit.
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